Netzentgelte Strom
Für die Nutzung unseres Stromverteilnetzes garantieren wir Ihnen eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07. Juli 2005 sowie der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.
Woraus die Netzentgelte für die Stromnetznutzung bestehen, erfahren Sie hier:
Sie möchten eine Übersicht über unsere Netzentgelte herunterladen?
Die nachfolgenden Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Netzentgelte ab dem 01.01.2022 dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für das Jahr 2022 ermittelt wurden. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich.
Die verbindlichen Netzentgelte für 2022 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2022 bekannt gegeben.
Abfrage selbst- und drittverbrauchter Strommengen für Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch von über 1.000.000 kWh/a (Abrechnungsjahr 2021)
Um Ihnen die jährliche Meldung der selbstverbrauchten bzw. an Dritte gelieferten Strommenge zu vereinfachen, stellen wir Ihnen ein Onlineportal zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von gesetzlichen Anforderungen zusätzliche Angaben bei den weitergeleiteten Strommengen an Dritte bezüglich Konzessionsabgabe und geschätzten Mengen notwendig sind.
Das Einreichen Ihrer Meldung ist ausschließlich über das neue Portal möglich und ersetzt die „alten“ Antwortbögen.
Die betreffenden Kunden, die im Jahr 2021 einen Jahresverbrauch von größer 1.000.000 kWh gehabt haben, werden per Brief Anfang Februar 2022 über die Zugangsdaten zum Portal informiert.
Gemäß § 20 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – Zugang zu den Energieversorgungsnetzen – haben Betreibende von Energieversorgungsnetzen jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren. Außerdem legt das Gesetz die Bedingungen, einschließlich möglichst bundesweit einheitlicher Musterverträge, für Konzessionsabgaben fest. Es sichert, dass Entgelte, unmittelbar nach deren Ermittlung, aber spätestens zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr, im Internet zu veröffentlichen sind.
Sie möchten eine Übersicht der Konzessionsabgabesätze in den von uns versorgten Gemeinden herunterladen?
Die Abrechnung der vermiedenen Netzentgelte durch dezentrale Einspeisungen erfolgt entsprechend dem in § 18 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vorgegebenen Verfahren.
Die für die Bestimmung der Vermeidungsleistung relevanten Zeitpunkte der zeitgleichen Jahreshöchstlast der Westnetz entsprechend § 18 der StromNEV für das Jahr 2020 entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Jahreshöchstlast Entnahme | von Datum, Uhrzeit | bis Datum, Uhrzeit |
---|---|---|
Hochspannung | 02.12.2020 17:30 | 02.12.2020 17:45 |
Hoch-/Mittelspannung | 09.12.2020 17:45 | 09.12.2020 18:00 |
Mittelspannung | 09.12.2020 17:45 | 09.12.2020 18:00 |
Mittel-/Niederspannung | 31.12.2020 18:00 | 31.12.2020 18:15 |
Niederspannung | 31.12.2020 18:00 | 31.12.2020 18:15 |
Stand: 29.03.2021 (16316)
Wir bitten Sie, uns verbindlich per E-Mail an Dezentrale Erzeugung bis spätestens 15.04.2021 mitzuteilen, nach welchem Abrechnungsverfahren Sie die Vergütung der von Ihnen eingespeisten Energie wünschen. Eine Zuordnung in die Kategorie „Ist“ erfolgt nur dann, wenn Sie dies ausdrücklich per Mail an das o.g. Postfach innerhalb der oben genannten Frist mitteilen. Sofern wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, erfolgt eine Abrechnung nach dem verstetigten Verfahren.
Nach der oben genannten Frist eingehende Entscheidungen für eines der beiden Verfahren können aus abwicklungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die individuellen Entgelte nach § 19 Absatz 2 und 3 der Stromnetzentgeltverordnung können Sie hier herunterladen:
Archiv
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Oktober 2021)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (September 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (August 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Juli 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Juni 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Mai 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (April 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (März 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Februar 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Januar 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Dezember 2020)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (November 2020)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Oktober 2020)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (September 2020)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (August 2020)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (Juli 2020)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (Juni 2020)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (Mai 2020)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (April 2020)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (März 2020)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (Februar 2020)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (Januar 2020)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (Dezember 2019)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (November 2019)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (Oktober 2019)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (September 2019)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (August 2019)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (Juli 2019)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (Juni 2019)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (Mai 2019)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (April 2019)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (März 2019)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (Februar 2019)
- Individuelle Entgelte § 19 Abs. 3 Stromnetzentgeltverordnung (Januar 2019)
Die Zeitfenster für atypische Netznutzung gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung stehen hier zum Download bereit:
Energieungleichgewichte entstehen in unserem Netz neben den unvermeidlichen Leitungsverlusten auch durch Abweichungen bei der Belieferung von Kundinnen und Kunden, die einen Jahresverbrauch unter 100.000 kWh haben. Ihren Stromtarifen liegt ein Standardlastprofil (SLP) zu Grunde.
Bei dem von uns angewandten synthetischen Standardlastprofil-Verfahren speisen Lieferanten für die Belieferung ihrer SLP-Kunden entsprechend den festgelegten Standardlastprofilen und temperaturabhängigen Lastprofilen (TLP) Strom ein. Die Lastprofilabweichungen infolge der Abweichungen des realen Lastverlaufs von SLP-Kundinnen und -Kunden gegenüber den standardisierten Lastprofilen gehen in den Differenzbilanzkreis des Netzbetreibers ein.
Die aus der Bewirtschaftung des Differenzbilanzkreises entstehenden Aufwendungen sind Bestandteil der Netzentgelte.
Wie sich unsere Netzentgelte zusammensetzen erfahren Sie hier:
Nachfolgend finden Sie die archivierten Netznutzungsentgelte für unser Stromnetz als PDF-Übersichten zum Download.
- Netzentgelte (gültig vom 01.07.20 bis 31.12.20)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.20 bis 30.06.20)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.19 bis 31.12.19)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.18 bis 31.12.18)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.17 bis 31.12.17)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.16 bis 31.12.16)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.15 bis 31.12.15)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.14 bis 31.12.14)
Die Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) finden Sie hier.
- Vergütungs- und Entgeltregelung EEG Einspeisungen mit Standardlastprofilmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung EEG Einspeisungen mit modernen Messeinrichtungen
- Vergütungs- und Entgeltregelung EEG Einspeisungen mit intelligenten Messsystemen
- Vergütungs- und Entgeltregelung EEG Einspeisungen mit Lastgangmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung KWKG Einspeisungen mit Standardlastprofilmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung KWKG Einspeisungen mit modernen Messeinrichtungen
- Vergütungs- und Entgeltregelung KWKG Einspeisungen mit intelligenten Messsystemen
- Vergütungs- und Entgeltregelung KWKG Einspeisungen mit Lastgangmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung ogF* Einspeisungen mit Standardlastprofilmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung ogF* Einspeisungen mit modernen Messeinrichtungen
- Vergütungs- und Entgeltregelung ogF* Einspeisungen mit intelligenten Messsystemen
- Vergütungs- und Entgeltregelung ogF* Einspeisungen mit Lastgangmessung
* ohne gesetzliche Förderung
Haftungsausschluss
Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Westnetz GmbH ausgeschlossen. Die Westnetz GmbH behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.