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Industrielle Gasanwender – Umstellung in Eigenregie

Auch als industrieller Gasanwender müssen Ihre einzelnen Gasanwendungen zum vorgegebenen Termin auf die neue Gasqualität Erdgas-H umgestellt werden. Der Gesetzgeber hat diese Aufgabe dem Netzbetreiber zugewiesen. Da es sich bei Ihren Gasanwendungen, neben Gasgeräten mit Standard-Gasanwendungen auch um gewerbliche und industrielle Gasanwendungen handeln kann, haben Sie die Möglichkeit, die Anpassung Ihrer Gasgeräte eigenverantwortlich durchzuführen. 

Das Verfahren für die Anpassungsarbeiten erfolgt in vier Schritten: 

  1. Datenerhebung
    Erfassung aller Gasanwendungen in Eigenverantwortung
  2. Kostenvoranschlag
    Erstellung eines Kostenvoranschlags über die technische Anpassung der Gasanwendungen und Weiterleitung an Westnetz
  3. Technische Anpassung
    Fachgerechte technischen Anpassung der Gasanwendungen und Bestätigung der Durchführung an Westnetz
  4. Kostenerstattung
    Einreichen der Rechnungen für die notwendigen Maßnahmen zur Erstattung durch Westnetz

Wir empfehlen, für die technische Anpassung Ihrer Gasanwendungen in Eigenregie eine Umstellungsvereinbarung zur „Umrüstung der Kunden-Gasgeräte von Erdgas-L auf Erdgas-H“ mit uns abzuschließen. Diese Vereinbarung hilft Ihnen und uns bei der Umsetzung und Kostenregulierung. Sie umfasst alle Gasanwendungen und gliedert diese in Gasgeräte mit Standard-Gasanwendung und ohne Standard-Gasanwendung.

Grundsätzlich ist es aus gesetzgeberischen Gründen erforderlich, für Umrüstkosten von mehr als 10.000 € je Gasnetzanschluss rechtzeitig einen Kostenvoranschlag zu erstellen und bei Westnetz einzureichen.

Für die Abstimmung der Inhalte der Anlagen werden wir uns rechtzeitig vor der Gasumstellung bei Ihnen melden. Sollten Sie vorab Fragen haben, schreiben Sie uns gerne unter mru.ik@westnetz.de.

Zu Ihrer Information empfehlen wir Ihnen den „Leitfaden der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Umlage von Kosten für die notwendigen technischen Anpassungen der Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte im Rahmen der Umstellung von Netzgebieten von L-Gas auf H-Gas nach § 19 EnWG“ . In Teil VI des Leitfadens „Umstellung von Industrieanlagen“ finden Sie zu vielen Stichwörtern im Umstellungsprozess wichtige Hinweise, in welchem Umfang die BNetzA Kosten für „notwendige technische Anpassungen“ anerkennt.

Wichtiger Hinweis

Da der Umstellungstermin (Änderung der Gasbeschaffenheit in einem Netzgebiet) fest vorgegeben ist, bedeutet dies für die Anpassung von Gasgeräten in Eigenregie, dass Sie die technisch notwendigen Anpassungen selbst oder durch ein Fachunternehmen termingerecht durchführen lassen. Bitte bestätigen Sie uns verbindlich den Abschluss der Umbaumaßnahmen, da ansonsten Ihr Netzzugang aus Sicherheitsgründen gesperrt werden könnte.