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Bilanzkreise helfen dabei, sicherzustellen, dass nur die Menge Energie (ob Strom oder Gas) verkauft oder geliefert werden kann, die gefördert oder produziert wurde. Sie sind darüber hinaus auch Basis für die Verrechnung  von Ausgleichsenergie. Für Strom wird das Bilanzkreiskonto für den Bilanzkreisverantwortlichen beim Übertragungsnetzbetreiber geführt – für den Gasmarkt beim Marktgebietsverantwortlichen, vorausgesetzt, es besteht ein standardisierter Bilanzkreisvertrag zwischen den Parteien.

Die Beantragung eines Bilanzkreises muss im Strommarkt für jede der vier Regelzonen und im Gasmarkt für jedes Marktgebiet erfolgen.

Rund um die Bilanzierung finden Sie hier die Zuordnungsvereinbarung zum Download, die Ortszuordnung der Bilanzierungsgebiete (ab dem 01.01.2019 je ein Bilanzierungsgebiet in der Regelzone Amprion und TenneT) und ein Kontaktdatenblatt, auf dem Sie alle wichtigen Kontakte finden, z. B., wenn Sie Fragen zum Lieferantenrahmenvertrag haben.