Unsere Hotline

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Bleiben Sie zum Thema Einspeisung auf dem Laufenden: Neuigkeiten rund um den Ablesekartenversand, aktuelle Projekte oder Änderungen gesetzlicher Grundlagen finden Sie hier:

Unser Portal für Einspeisende – Überblick von der Anfrage bis zur Abrechnung

Sie möchten eine Photovoltaikanlage errichten? In unserem Portal haben Sie die Möglichkeit Ihren Vorgang bei einer Anlagenleistung bis 30 kWp von der Anfrage bis zur Abrechnung zu verfolgen und papierlos abzuwickeln. Dies ist nur eines der vielen Vorteile unseres Onlineverfahrens. Unter „Sie möchten einspeisen?“ erhalten Sie in einem Kurzvideo weitere nützliche Informationen.

Noch Fragen? Hier unsere FAQs zum Einspeiseportal

 

Auslaufende EEG-Förderung

Ab dem Jahr 2021 läuft für die ersten Erzeugungsanlagen die EEG-Förderung aus, soweit es sich nicht um Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft handelt. In den Folgejahren wird dies immer mehr EEG-Anlagenbetreiber betreffen.

Mit dem Bunderatsbeschluss zum EEG 2021 vom 18.12.2020 wurden die Regelungen zur auslaufenden EEG-Förderung grundlegend überarbeitet. 

Fragen und Antworten zur auslaufenden EEG-Förderung

Kein Geld verschenken - jetzt im Marktstammdatenregister registrieren!

Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister (MaStRV)

Um das hohe Maß an Versorgungssicherheit in Deutschland weiterhin zu gewährleisten, ist die Energieversorgung auf genaue Informationen, z. B. der vielen dezentralen Erzeugungsanlagen, angewiesen. Aus diesem Grund ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) mit ihrer Novellierung am 21.11.2018 in Kraft getreten und das zugehörige Webportal seit dem 31.01.2019 aktiv.

Sie möchten Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren bzw. haben Fragen zum Registrierungsprozess? Nachstehend finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen sowie die dazugehörigen Antworten:

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen

PV-Modulersatz / PV-Austauschregelung

Es gibt verschiedene Gründe, warum Anlagenbetreibende von Photovoltaikanlagen einzelne oder mehrere PV-Module ersetzen wollen (beispielsweise aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls). Dieser Ersatz kann Auswirkungen auf die Vergütung haben, sodass diese Einzelfälle seitens des Netzbetreibers geprüft werden müssen. Entsprechend sind Ersetzungsvorgänge immer unverzüglich dem Netzbetreiber mitzuteilen, unabhängig davon, ob die ersetzende(n) Anlage(n) eine geringere, die gleiche oder eine höhere Leistung aufweisen als die ursprüngliche(n) Anlage(n). Ergänzend möchten wir Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass durch Austauschvorgänge ausgelöste Leistungsänderungen immer im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden sind.

Ablesekartenversand

Als einspeisende Person unseres Netzgebiets erhalten Sie zur Ablesung Ihrer Zähler regelmäßig postalisch eine Ablesekarte von uns. Ihnen werden darauf verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, uns die benötigten Zählerstände für die Jahresabrechnung mitzuteilen. Unsere Zählererklärungen und die Beispiel-Ablesekarte helfen Ihnen ebenfalls bei der Ablesung:

zur Erklärung der Zählerstandseingabe

Sie haben Ihre Jahresabrechnung bereits erhalten und jetzt Fragen dazu? Hier finden Sie einige Beispiel-Abrechnungen für häufig genutzte Messkonzepte.

Änderung gesetzlicher Grundlagen

Da sich die gesetzlichen Grundlagen für Erneuerbare Energien regelmäßig anpassen, kommt es bei diesem Thema häufig zu Änderungen.

zu den Änderungen