Egal, wo Sie Ihr Gas kaufen, wir als Ihr Verteilnetzbetreiber sorgen dafür, dass es bei Ihnen zuhause ankommt. Aus diesem Grund nutzen wir erhaltene Netzentgelte für die Instandhaltung unserer Netze.
Unsere Netzentgelte berechnen wir unter anderem nach der Menge Gas, die für die einzelne Kundin oder den einzelnen Kunden durch unser Netz transportiert wird.
Weiterführende Informationen
Die Westnetz GmbH kann im Einzelfall zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus Sonderentgelte gemäß § 20 Abs. 2 der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) berechnen. Die Berechnung der Sonderentgelte erfolgt gemäß dem Leitfaden der Regulierungsbehörden zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV (Stand Juni 2012) und ausschließlich auf Antrag.
Die Sonderentgelte gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV werden frühestens ab dem auf den Antragszeitpunkt jeweils folgenden 01.01. eines Jahres gewährt. Die Antragstellung hat dabei rechtzeitig vor der Veröffentlichung der Netzentgelte gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu erfolgen.
Die von der Westnetz GmbH gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV gewährten Sonderentgelte sind auf dem Preisblatt 5 der veröffentlichten Netzentgelte zu finden. Auf dem Preisblatt 5 werden dabei ausschließlich die Sonderentgelte der Petenten (Antragsteller) dargestellt, für die der Festlegungsprozess abgeschlossen ist und somit eine vertragliche Vereinbarung zur Festlegung eines Sonderentgeltes ohne Vorbehalt vorliegt.
Sonderentgelte der Petenten, die sich im Antrags- bzw. Angebotsstadium befinden oder bei denen ein Vertragsvorbehalt besteht, werden erst nach Abschluss des Festlegungsprozesses in die Veröffentlichung gemäß Preisblatt 5 aufgenommen.
Vertragsformulare und weitere Informationen: