Sie möchten Ihre Daten ändern?
Hier Dokumente online ausfüllen und per E-Mail an kontakt@westnetz.de senden:
Von der Einspeisung zur Abrechnung: Wie wird Strom aus erneuerbaren Energien abgerechnet?
An der Abrechnung der Energie, die Sie über Ihren Stromversorger beziehen, ändert sich für Sie nichts. Die Abrechnung für die Einspeisung erfolgt zusätzlich zwischen Ihnen und uns als Verteilnetzbetreiber. Die ersten Abschlagszahlungen nach der Inbetriebnahme werden auf Basis der Prognosewerte im Kundendaten- und Inbetriebsetzungsblatt vorgenommen. Mittels der Ablesewerte am Jahresende wird eine Jahresabrechnung erstellt und etwaige Abschläge für das Folgejahr werden gegebenenfalls angepasst.
Sie möchten Ihre voraussichtliche Einspeisevergütung berechnen?
Dann nutzen Sie einfach unseren Einspeisevergütungsrechner. Dieser sagt Ihnen, welchen jährlichen Ertrag Ihre PV-Anlage voraussichtlich erzielen wird.
Beispiel-Abrechnungen zum Download
Bei der Volleinspeisung wird die gesamte Erzeugungsmenge in unser Netz eingespeist.
Bei der Überschusseinspeisung handelt es sich um PV-Anlagen mit installierten Leistung bis 10 kWp. Diese Leistungsgrenze gilt bei einer vergütungstechnischen Inbetriebnahme bis zum 31.12.2020. Ab einer vergütungstechnischen Inbetriebnahme mit Datum 01.01.2021 ist eine Überschusseinspeisung mit einer installierten Leistung bis einschließlich 30 kWp möglich. Der überschüssige Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, wird in unser Netz eingespeist.
Bei der Untereinspeisung EEG-Umlage wurde die Anlage mit vergütungstechnischem Inbetriebnahmedatum ab 01.08.2014 bis einschließlich 31.12.2020 und einer Erzeugungsleistung größer 10 kWp in Betrieb genommen. Ab einer vergütungstechnischen Inbetriebnahme mit Datum 01.01.2021 gilt dieses Messkonzept für PV-Anlagen ab einer installierten Leistung von 30 kWp. Für den eigenverbrauchten Strom ist eine EEG-Umlage an den Verteil- bzw. Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten.
Bei der Untereinspeisung PV-Marktintegration wurde die Anlage mit Inbetriebnahmedatum ab 01.04.2012 bis 31.07.2014 und einer Erzeugungsleistung größer 10 kWp in Betrieb genommen. Der eingespeiste Strom wird nach den gesetzlichen Vorgaben vergütet.
Bei der Untereinspeisung PV-Selbstverbrauch wurde die Anlage mit Inbetriebnahmedatum ab 01.01.2009 bis 31.03.2012 in Betrieb genommen. Sowohl der eingespeiste, als auch der eigenverbrauchte Strom wird jeweilig vergütet.
Sie möchten uns Ihre Daten per Post zukommen lassen? Hier unsere Adresse:
Westnetz GmbH
Team Einspeiser
54189 Trier
Direktvermarktung
Hier Dokumente online ausfüllen und per E-Mail an direktvermarktung.metering@westenergie.de senden:
Ausfüllhilfen
Zum Kundendaten- und Inbetriebsetzungsblatt: