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Marktkommunikation bei Westnetz

Um eine effiziente Abwicklung der Belieferung von Kundinnen und Kunden zu gewährleisten, konkretisiert die Bundesnetzagentur die vorzunehmenden Arbeitsschritte der marktteilnehmenden Personen (vgl. u.a. BK6-06-009). Das bedeutet, alle marktteilnehmenden Personen müssen einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate in Verbindung mit modernen Kommunikationsmedien verwenden. 

Das Ziel: eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und effiziente Energieversorgung der Allgemeinheit. An diesem Ziel orientiert sich selbstverständlich auch Westnetz. Deswegen halten wir uns genauestens an die Vorgaben der Bundesnetzagentur. Darüber hinaus stehen wir im Sinne des §1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb.

 

Was heißt das für Sie?

Wir erwarten auch von unseren Marktpartnerfirmen die vollumfängliche Umsetzung der vorgegebenen Geschäftsprozesse. Daher gelten in unserem Netz folgende Voraussetzungen für die Belieferung von Endverbrauchenden:

  1. Zwischen dem Lieferanten und der Westnetz GmbH muss ein wirksamer Lieferanten-Rahmenvertrag abgeschlossen werden.
  2. Ein wirksamer Abschluss einer Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) ist erforderlich.
  3. Es muss eine wirksame Zuordnungsermächtigung zu einem Bilanzkreis vorliegen. Zudem muss eine Zuordnungsvereinbarung mit dem Bilanzkreisverantwortlichen abgeschlossen werden.
  4. Geschäftsprozesse werden im Datenformat EDIFACT abgewickelt. Hierbei muss der Lieferant gewährleisten, dass er die Übermittlung von elektronischen Rechnungen (INVOIC) verarbeiten kann.
  5. Um die Authentizität und Integrität der Daten bei der Übermittlung der INVOIC zu gewährleisten, müssen eine erweiterte/fortgeschrittene Signatur und Verschlüsselung (E-Mail und S/MIME oder AS2) vorliegen.

Kontaktdatenblätter, Zertifikate und sonstige Nachweise finden Sie hier.

Lieferanten­hotline

0231 438-1601