Die Einspeisung erneuerbarer Energien unterliegt einigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir haben Ihnen nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten zusammengestellt.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat erstmalig am 01.04.2000 in Kraft und dient der Förderung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und -versorgung. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll etappenweise erhöht werden:
- um 40 bis 45 % bis zum Jahr 2025
- um 55 bis 60 % bis zum Jahr 2035
- um mindestens 80 % bis zum Jahr 2050.
Zudem garantiert das EEG dem Erzeuger eine feste Einspeisevergütung.
Clearingstelle EEG
Die Clearingstelle EEG klärt Streitigkeiten und Anwendungsfragen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Beteiligte sind vornehmlich Anlagen- sowie Netzbetreiber.
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Zentrale Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, den Wettbewerb in den Energie-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkten zu fördern und durch die Beschleunigung der Planung neuer Stromleitungen sicherzustellen, dass Energie auch in Zukunft verlässlich verfügbar ist und bezahlbar bleibt. Die vielfältigen Aufgaben der Bundesnetzagentur lernen Sie auf der Webseite der BNetzA kennen.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) trat erstmalig am 01.04.2002 in Kraft, um die Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen: bis zum Jahr 2025 auf 120 Terawattstunden (TWh)*. Das schont die Umwelt und sorgt dafür, dass Klimaschutzziele erreicht werden können. Dafür ist die Förderung der Modernisierung sowie der Neubau von KWK-Anlagen erforderlich.
zum aktuellen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
*eine Terawattstunde entspricht einer Milliarde Kilowattstunden. Zum Vergleich: 386 Terawattstunden wurden 2016 aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. (Quelle: umweltbundesamt.de)
Anschlussbedingungen
Für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz gibt es eine Reihe von technischen Bedingungen und baulichen Anforderungen.