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Informationen für messstellennutzende Personen

Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinn des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).

Moderne Messeinrichtungen

Um die Digitalisierung der Energiewende weiter voranzutreiben, trat 2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft. Das Ziel: Bis zum Jahr 2032 sollen alle herkömmlichen Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme ersetzt werden. Die Westnetz GmbH ist als Messstellenbetreiber für die Umsetzung des Gesetzes im Netzgebiet verantwortlich. 

Allgemeine Bedingungen über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen

Die Allgemeinen Bedingungen für messstellennutzende Personen regeln den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes im Bereich Elektrizität zwischen uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber und energieverbrauchende bzw. einspeisende Person.

Messstellenbetrieb durch Dritte

Gemäß §5 Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) kann auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzenden der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des MsbG gewährleistet ist.