Hier finden Sie auf einen Blick alle wichtigen Veröffentlichungen, die für Sie als einspeisende Person relevant sind: Von Auskünften zu Netzengpässen über Vergütungsregeln bis hin zur Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV).
Westnetz ermöglicht den Netzanschluss zur Einspeisung elektrischer Energie in ihr Netz gemäß dem nachfolgenden transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Dieses Verfahren basiert auf den Vorgaben der Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung – KraftNAV) vom 08. Juni 2007.
Das Verfahren für die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten für Einspeisende umfasst verschiedene Schritte, welche im Einzelnen unter B. erläutert werden. Zunächst wird das Verfahren durch Eingang einer qualifizierten Anfrage (B. 1.) in Gang gesetzt. Es sieht im Anschluss grundsätzlich die Beauftragung und Erstellung einer Machbarkeitsstudie (B. 2.), den Abschluss einer Reservierungsvereinbarung (B. 3.) sowie den Abschluss eines Netzanschlussvertrages (B. 4.) vor.
Verfahren
Qualifizierte Anfragen über Anschlussbegehren zur Einspeisung elektrischer Energie in das Verteilnetz (nachfolgend Anschlussbegehren) werden per eingeschriebenem Brief an die Westnetz gerichtet. Sie müssen zu den in Anlage 1a (Kraftwerksbetreiber) bzw. 1b (Netzbetreiber) aufgeführten Inhalten substantiierte Angaben enthalten.
Sollten in dem schriftlichen Anschlussbegehren substantielle Angaben fehlen, stellt die Anfrage zunächst kein qualifiziertes Anschlussbegehren dar. Bei fehlenden Angaben wird die Westnetz GmbH den Anschlussinteressenten hierüber innerhalb von einer Woche schriftlich informieren und ihn bitten, innerhalb einer Frist von zwei Wochen die fehlenden Angaben nachzureichen. Werden die fehlenden Angaben fristgerecht eingereicht, gilt die Anfrage des Anschlussinteressenten rückwirkend auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung als qualifiziert, andernfalls liegt endgültig keine qualifizierte Anfrage vor.
Anlagen zum Download
Ihr Anschlussbegehren senden Sie bitte an:
Westnetz GmbH
Abt. Netzvertrieb
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
Die Westnetz wird den Eingang qualifizierter Anfragen auf ihrer Internetseite in anonymisierter Form bekannt geben, so dass sich die Anschlussinteressenten im Vorfeld einen Überblick über die derzeitige Entwicklung der Einspeisekapazitäten verschaffen können.
Nach Vorliegen einer qualifizierten Anfrage bietet die Westnetz dem Anschlussinteressenten innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der vollständigen Angaben nach Ziffer B.1 die Durchführung einer technischen Machbarkeitsstudie an.
Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie erfolgt zum Einen die allgemeine netztechnische Bewertung der Anschlussmöglichkeiten an das Hochspannungsnetz der Westnetz. Zum Anderen wird der geeignete Netzanschlusspunkt ermittelt. Die notwendigen Maßnahmen für die Herstellung des Netzanschlusspunktes werden identifiziert sowie die sonstigen Auswirkungen des Anschlussbegehrens auf das Netz untersucht.
Die Durchführung der Machbarkeitsstudie ist für den Anschlussinteressenten kostenpflichtig und wird nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen innerhalb von 3 Monaten erstellt. Weitere Einzelheiten sind dem Musterangebot unter folgendem Link zu entnehmen:
Mit der Übersendung der Prüfungsergebnisse der Machbarkeitsstudie wird Westnetz dem Anschlussinteressenten eine Anschlusszusage für den identifizierten Netzanschlusspunkt in Form einer Vereinbarung über die Reservierung der Netzanschlussleistung übermitteln.
Die Reservierungsvereinbarung sichert dem Anschlussinteressenten nach Zahlung einer Reservierungsprämie in Höhe von 1.000 € pro MW das in der Machbarkeitsstudie erstellte Netzanschlusskonzept und ist 12 Monate ab Unterzeichnung gültig.
Sofern das Kraftwerk errichtet und an das Netz der Westnetz angeschlossen wird, wird die Prämie auf die vom Anschlussinteressenten zu zahlenden Netzanschlusskosten angerechnet. Sollte das Kraftwerk hingegen nicht errichtet bzw. nicht an das Netz der Westnetz angeschlossen werden, wird die Reservierungsprämie in den Fällen zurückerstattet, in denen der Anschlussinteressent die Nichtrealisierung nicht zu vertreten hat.
Die vom Anschlussinteressenten unterzeichnete Reservierungsvereinbarung wird innerhalb von vier Wochen nach Eingang beim Anschlussinteressenten an Westnetz zurückgesendet.
Innerhalb der Laufzeit der Reservierungsvereinbarung stellen Westnetz und der Anschlussinteressent einen entsprechenden Verhandlungsfahrplan zum Abschluss des Netzanschlussvertrages auf. Dieser soll einen Abschluss des Netzanschlussvertrages innerhalb der Laufzeit der Reservierungsvereinbarung vorsehen.
Weitere Einzelheiten sind der Muster-Reservierungsvereinbarung unter folgendem Link zu entnehmen:
Mit dem fristgerechten Abschluss des Netzanschlussvertrages wird die temporäre Anschlusszusage der Reservierungsvereinbarung in ein unbefristetes Vertragsverhältnis überführt.
Mit Abschluss des Netzanschlussvertrages verständigen sich der Anschlussinteressent und die Westnetz darüber hinaus über den Terminplan der weiteren Maßnahmen zur Realisierung des Netzanschluss sowie des Kraftwerkes (Realisierungsfahrplan).
Einzelheiten über die Inhalte des Netzanschlussvertrags entnehmen Sie bitte dem hier hinterlegten Mustervertrag:
Der Vertrag ist derzeit in Bearbeitung.
Neben dem Netzanschlussvertrag sind zur weiteren vertraglichen Ausgestaltung des Anschlussbegehrens zum Zwecke der Einspeisung in das Netz der Westnetz weitere Vertragswerke abzuschließen. Diese sind insbesondere der Anschlussnutzungs- und Netznutzungsvertrag sowie Netzführungsvertrag.
Ggf. ist zwischen dem Anschlussinteressenten und der Westnetz ein Anschlusserrichtungsvertrag abzuschließen.
Einzelheiten über die Inhalte dieser Verträge entnehmen Sie bitte den hier hinterlegten Musterverträgen:
Die Verträge sind derzeit in Bearbeitung.
Konkurrierende Netzanschlussbegehren liegen vor, sofern qualifizierte Anschlussbegehren an Westnetz gerichtet werden, die sich gegenseitig netztechnisch in der Weise beeinflussen, dass nicht alle Anschlussbegehren realisiert werden können bzw. in der Prioritätenreihenfolge nachrangige Anfragen zu höheren Anschlusskosten in Bezug auf die zeitlich vorrangig gestellten Anfragen führen.
Bei Vorliegen einer Konkurrenzsituation wird Westnetz soweit noch nicht geschehen mit dem zeitlich vorrangig gestellten Anschlussbegehren ohne Berücksichtigung der konkurrierenden Anfragen eine Reservierungsvereinbarung abschließen, soweit die Voraussetzungen gemäß Ziffer B.3 vorliegen.
Verfällt die Reservierungsvereinbarung des Erst-Anschlussinteressenten, ohne dass fristgerecht ein Netzanschlussvertrag geschlossen wird, kann er sich nicht länger auf einen Vorrang gegenüber dem konkurrierenden Anschlussbegehren berufen.
Die von einer Konkurrenzsituation Betroffenen werden über miteinander konkurrierenden Einspeisbegehren in anonymisierter Form in Kenntnis gesetzt.
Das beschriebene Verfahren ist auf qualifizierte Anschlussbegehren anzuwenden, die ab dem 30.06.2007 an Westnetz gerichtet werden. Die bereits vor diesem Datum gestellten Anschlussbegehren, mit denen keine vertraglichen Vereinbarungen über den Netzanschluss getroffen worden sind, werden unter Berücksichtigung des bereits erzielten Verhandlungsstandes in das neue Verfahren überführt.
Im Falle einer Erhöhung von bereits vertraglich gesicherter Netzanschlusskapazität zum Zwecke der Einspeisung um mehr als 5 %, muss der Einspeisende für die gesamte zusätzlich benötigte Netzkapazität das vollständige Verfahren gem. Ziffer B.1. bis 4. durchlaufen.
Westnetz behält sich vor, das Verfahrensmodell bei Erlass oder Änderungen einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen oder Verordnungen sowie bei Festlegungen durch die Bundesnetzagentur entsprechend an die neuen Vorgaben anzupassen.
Netzstrukturplan und Netzauslastung
Beim Anschluss von Stromerzeugungsanlagen mit einer Nennleistung größer 100 MW an das 110-kV-Netz ist zunächst die Aufnahmekapazität des vorgelagerten Übertragungsnetzes zu beachten. Einzelheiten dazu können dem Regionenmodell „Stromtransport 2012“ der Übertragungsnetzbetreiber entnommen werden (siehe hierzu www.amprion.de.) Das Regionenmodell bietet eine Übersicht über die Entwicklung des überregionalen Leistungsflusses und der installierten Kraftwerksleistung und veranschaulicht die Lastflusssituation im deutschen Übertragungsnetz.
Die Netzgruppenkarte zeigt die regionale Zuordnung des Netzgebietes der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH zu deren 110-kV-Netzgruppen und dem Regionenmodell der Übertragungsnetzbetreiber:
In der folgenden Tabelle finden Sie die
Alle Angaben dienen einer ersten Orientierung. Die tatsächliche Einspeisekapazität an einem konkreten Standort wird durch die dort gegebenen Netzverhältnisse im 110-kV-Netz und im vorgelagerten Übertragungsnetz bestimmt. Eine verbindliche Aussage über die Anschlussmöglichkeit für ein konkretes Kraftwerksprojekt erfordert eine netztechnische Untersuchung im Rahmen einer qualifizierten Anfrage.
Ein detaillierter Netzschemaplan kann bei Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung angefordert werden. Bitte senden Sie dazu ein Schreiben, welches eine Darstellung Ihres berechtigten Interesses enthält und dem die unterschriebene Vertraulichkeitserklärung beigefügt ist, an folgende Adresse.
Westnetz GmbH
Reeser Landstraße 41
46483 Wesel
Beim Anschluss von Stromerzeugungsanlagen mit einer Nennleistung größer 100 MW an das 110-kV-Netz ist zunächst die Aufnahmekapazität des vorgelagerten Übertragungsnetzes zu beachten. Einzelheiten dazu können dem Regionenmodell „Stromtransport 2012“ der Übertragungsnetzbetreiber entnommen werden (Siehe hierzu www.amprion.de). Das Regionenmodell bietet eine Übersicht über die Entwicklung des überregionalen Leistungsflusses und der installierten Kraftwerksleistung und veranschaulicht die Lastflusssituation im deutschen Übertragungsnetz.
Die beiliegende Netzgruppenkarte zeigt die regionale Zuordnung des Netzgebietes der Westnetz GmbH zu deren 110-kV-Netzgruppen und dem Regionenmodell der Übertragungsnetzbetreiber:
Die Auslastung der Netzgruppen durch Einspeisung kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Alle Angaben dienen einer ersten Orientierung. Die tatsächliche Einspeisekapazität an einem konkreten Standort wird durch die dort gegebenen Netzverhältnisse im 110-kV-Netz und im vorgelagerten Übertragungsnetz bestimmt. Eine verbindliche Aussage über die Anschlussmöglichkeit für ein konkretes Kraftwerksprojekt erfordert eine netztechnische Untersuchung im Rahmen einer qualifizierten Anfrage.
Ein detaillierter Netzschemaplan kann bei Westnetz GmbH bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung angefordert werden. Bitte senden Sie dazu ein Schreiben, welches eine Darstellung Ihres berechtigten Interesses enthält und dem die unterschriebene Vertraulichkeitserklärung beigefügt ist, an die nachfolgende Adresse:
Westnetz GmbH
Reeser Landstraße 41
46483 Wesel
Insbesondere aufgrund des Netzausbaus kann es zu Netzengpässen in unserem Netzgebiet für Strom und Gas kommen.
Die Westnetz GmbH vergütet Lieferungen von elektrischer Energie aus Erzeugungsanlagen, sofern diese Lieferungen vertraglich mit der Westnetz GmbH vereinbart wurden.
In der Regel handelt es sich dabei um Einspeisungen von Erzeugungsanlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) mit einer elektrischen Leistung von über 2 MW oder Erzeugungsanlagen, die keinen Anspruch auf die Vergütung nach dem KWKG haben.
Die Vergütung ist aus dem nachfolgenden Preisblatt ersichtlich:
Hier unsere Vergütungs- und Entgeltregelungen für EEG- und KWKG-Anlagen sowie Anlagen ohne gesetzliche Förderung:
- Vergütungs- und Entgeltregelung EEG Einspeisungen mit Standardlastprofilmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung EEG Einspeisungen mit modernen Messeinrichtungen
- Vergütungs- und Entgeltregelung EEG Einspeisungen mit intelligenten Messsystemen
- Vergütungs- und Entgeltregelung EEG Einspeisungen mit Lastgangmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung KWKG Einspeisungen mit Standardlastprofilmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung KWKG Einspeisungen mit modernen Messeinrichtungen
- Vergütungs- und Entgeltregelung KWKG Einspeisungen mit intelligenten Messsystemen
- Vergütungs- und Entgeltregelung KWKG Einspeisungen mit Lastgangmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung ogF* Einspeisungen mit Standardlastprofilmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung ogF* Einspeisungen mit modernen Messeinrichtungen
- Vergütungs- und Entgeltregelung ogF* Einspeisungen mit intelligenten Messsystemen
- Vergütungs- und Entgeltregelung ogF* Einspeisungen mit Lastgangmessung
* ohne gesetzliche Förderung
Informationen zur Abrechnung vermiedener Netzentgelte sowie zu Messentgelten finden Sie hier.