Erfassen Sie in wenigen, einfachen Schritten Ihre Zählerstände.
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Wenn Sie uns ohne Ablesekarte Ihren Zählerstand melden wollen, gelangen Sie hier zur Eingabe für eine Zwischenstandsmeldung.
Westnetz ist gesetzlich dazu verpflichtet, weil wir die Netze und Messstellen betreiben. Wir benötigen den Zählerstand, um Ihren tatsächlichen Energieverbrauch zu ermitteln. Diesen liefern wir an Ihren Lieferanten, damit er Ihnen eine korrekte Abrechnung erstellen kann.
Weitere Informationen finden Sie unter: westnetz.de/fuer-energieverbraucher/zaehlerstand-eingeben
Unsere Mitarbeiter*innen nehmen vor Ort persönlich Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren dabei gerne einen entsprechenden Termin. Sollten Sie nicht zu Hause sein, erhalten Sie eine Zählerablesekarte, auf der Ihnen auch verschiedene Möglichkeiten zur selbstständigen Ablesung erklärt werden.
Zu Ihrem und unserem Schutz erfolgen die Arbeiten unter strenger Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regeln (Desinfektion, Mund-Nasen-Schutz, 1,5 m Abstand). Unsere Sicherheitskonzepte werden jederzeit an die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben angepasst, unsere Mitarbeiter*innen sind entsprechend geschult. Die Erfassung der Zählerstände erfolgt elektronisch und dauert nur wenige Minuten.
Tätigkeiten in Quarantänehaushalten werden zum Schutz aller Beteiligten nicht durchgeführt. Wir bitten um Verständnis, dass der Auftrag nicht durchgeführt werden kann, wenn aus Sicht der Mitarbeiter*innen eine Gefährdung des Gesundheitsschutzes festgestellt wird. Im Gegenzug steht es Ihnen natürlich ebenso frei, eine Selbstablesung mithilfe unserer Ablesekarte vorzunehmen.
Wir schulen unsere Mitarbeiter*innen hinsichtlich aktuell geltender gesetzlicher Vorgaben und eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Corona-Thematik. Alle Mitarbeiter*innen sind angewiesen im Kundenkontakt einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen, den Mindestabstand von 1,5 m stets einzuhalten sowie alle weiteren vorgegebenen Schutzmaßnahmen strikt zu befolgen.
Wir kommen einmal im Jahr zur vorgeschriebenen Zählerstanderfassung bei Ihnen vorbei. Wann dieser Zeitpunkt ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Sollten Sie nicht zu Hause sein, hinterlassen wir eine Ablesekarte mit der Bitte um Selbstablesung.
Sie brauchen uns zu keinem anderen Zeitpunkt Ihren Zählerstand ermitteln. Möchten Sie dies dennoch, verbuchen wir Ihren Verbrauch als Zwischenablesung – natürlich ohne Ihnen eine Rechnung zu schreiben.
Ihren Energieverbrauch können Sie uns gerne jederzeit bequem online übermitteln: westnetz.de/fuer-energieverbraucher/Zwischenablesung
Ja, sehr gerne unter westnetz.de/fuer-energieverbraucher/zaehlerstand-eingeben. Alternativ können Sie folgende Möglichkeiten nutzen: per QR-Code auf der Ablesekarte, per Post mittels Rückmeldekarte oder per Anruf bei unserer Hotline: 0800-93786389
Ja, gerne bei unserer Hotline: 0800-93786389
Bitte halten Sie dazu Ihren Zählerstand sowie die Nummer Ihres Zählers bereit.
Ja, zum Beispiel Zahlendreher beim Ablesen, verrutschte Kommastellen oder eine Verwechslung der Zähler in einem Mehrfamilienhaus. Darüber hinaus können handschriftlich erfasste Zählerstände vom System nicht immer eindeutig erfasst werden.
Bitte vergleichen Sie die Zählernummer mit der Nummer auf Ihrer Ablesekarte. Lesen Sie den Zählerstand immer inklusive aller Nullen am Anfang ab. Nachkommastellen müssen nicht abgelesen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: westnetz.de/fuer-energieverbraucher/zaehlerstand-eingeben
Ihr Vertrag zur Energieversorgung besteht natürlich mit Ihrem selbstgewählten Energielieferanten. Westnetz ist als Netzbetreiber allerdings gesetzlich zur Ablesung der Zählerstände verpflichtet. Wir liefern Ihren Energieverbrauch an Ihren Lieferanten, der Ihnen daraufhin eine korrekte Abrechnung erstellen kann.
Leider nein. Westnetz ist als Netz- und Messstellenbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Ablesung bei Ihnen vorzunehmen. Wir ermitteln mithilfe des Zählerstandes Ihren tatsächlichen Energieverbrauch und liefern diesen an Ihren Lieferanten, damit er Ihnen eine korrekte Abrechnung erstellen kann.
Weitere Informationen finden Sie unter: westnetz.de/fuer-energieverbraucher/zaehlerstand-eingeben
Unsere Aufgaben sind Aufbau, Ausbau und Erhaltung der Strom- und Gasnetze in einem definierten Gebiet. Dafür erhalten wir Netzentgelte, die bei Ihnen, unseren Kund*innen, anfallen (im Strom- bzw. Gaspreis enthalten) und von den Energielieferanten an uns Netzbetreiber weitergeleitet werden. Durch Ihren Wohnort sind daher an einen bestimmten Netzbetreiber gebunden und können diesen - anders als Ihren Energielieferanten - nicht beliebig wechseln.
Mehr dazu erfahren Sie unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Energielexikon/energielexikon-node.html
In dieser Funktion sind wir im Netzgebiet der Westnetz grundzuständig für den Betrieb von Messstellen (Zählern). Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren Messstellenbetreiber frei zu wählen – vorausgesetzt er gewährleistet einen einwandfreien Betrieb gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes.
Weitere Informationen finden Sie unter: westnetz.de/faq/intelligente-messeinrichtungen
Der Energielieferant (auch Energieversorgungsunternehmen, Stromanbieter oder Stromlieferant genannt) ist für Ihre Stromversorgung zuständig. Dabei kann es sich um das Stadtwerk vor Ort oder ein überregionales Unternehmen handeln.
Egal ob Mieter*in oder Eigentümer*in: Sie können einen Stromliefervertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen und jederzeit wechseln, um sich z.B. einen günstigeren Preis zu sichern.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/
Selbstverständlich können sich alle unsere Mitarbeiter*innen mit einem Lichtbild-Ausweis legitimieren. Der angeordnete Mund-Nasen-Schutz kann zu Identifikationszwecken bei Einhaltung des 1,5-m-Abstands kurz abgenommen werden.
Der Zählerstand muss abgelesen werden, damit eine Abrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs erstellt werden kann. Hierfür ist die Übermittlung der korrekten Zählerstände im Rahmen der jährlichen Ablesung wichtig. Plausible, nachvollziehbare Zählerstände bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers mit Ihrem Energielieferanten.
Steht dem Netzbetreiber kein plausibler Zählerstand zur Verfügung, muss Ihr Verbrauch auf Grundlage der Verbrauchshistorie geschätzt werden.
Selbstverständlich können Sie uns jederzeit Ihre Ableseergebnisse zur Verbrauchsübersicht zur Verfügung stellen. Dieser wird von uns als Zwischenablesung ohne anschließende Rechnungslegung verbucht und Ihrem Energielieferanten kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit zur Eingabe der Zwischenablesung finden Sie in der rechten Spalte.
Jeder Zähler hat eine Zählernummer, die ihn eindeutig identifiziert. Die Zählernummer wird vom Messstellenbetreiber vergeben und befindet sich auf der Vorderseite des Zählers in der Nähe des Barcodes. Ihre Zählernummer finden Sie aber auch auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Lesen Sie den Zählerstand immer inklusive aller führenden Nullen ab. Die Zahlen nach dem Komma zum geforderten Zählwerk müssen nicht abgelesen und gemeldet werden.
Die Zählwerkszuordnung erfolgt über folgende, gesetzlich vorgegebene Abkürzungen:
HT= Hochtarif = Verbrauch am Tag
NT = Niedertarif = Verbrauch in der Nacht
OBIS:
1-1:1.8.0 = Eintarif Bezug
1-1:1.8.1 = NT
1-1:1.8.2 = HT
1-1:2.8.0 = Einspeisung
H+ = HT-Zählwerk
H- = NT-Zählwerk
Diese Informationen zur Zählwerkszuordnung finden Sie auf Ihrem Stromzähler.
Wenn Sie einfach und schnell Ihre Zählerstände eingeben wollen, können Sie dies bequem mit Ihrem Smartphone tun. Hierzu benötigen Sie lediglich einen „QR-Code-Reader“, um den auf der Ablesekarte befindlichen QR-Code scannen zu können.
Liegt Ihnen keine Ablesekarte vor, können Sie auch ohne QR-Code einen Zählerstand eingeben. Hierzu steht Ihnen auf der rechten Seite der Link mit der Bezeichnung „Zwischenablesung“ zur Verfügung.
Oben abgebildet sehen Sie die beiden möglichen Zählerkarten, die Sie von uns erhalten können. Über den Postweg erhalten Sie die Ablesekarte links dargestellt oder die im Außendienst tätige Person hinterlässt bei Ihnen die rechts dargestellte Terminablesekarte.